Häufig gestellte Fragen
Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen. Sollten Sie weitere Fragen haben, kontaktieren Sie uns gerne.
Mietomnibus
Sie können Ihre Anfrage telefonisch, per E-Mail oder über unser Kontaktformular stellen. Nach Abstimmung der Details erhalten Sie eine schriftliche Auftragsbestätigung.
Im Preis enthalten sind der Bus in der vereinbarten Kategorie sowie der Fahrer und die Durchführung der Fahrt gemäß Angebot. Zusatzkosten wie Parkgebühren, Maut oder Übernachtungskosten für den Fahrer werden – sofern nicht anders vereinbart – separat berechnet.
Änderungen sind grundsätzlich möglich, müssen jedoch mit uns abgestimmt werden. Eventuelle Mehrkosten durch Leistungsänderungen werden zusätzlich berechnet.
Ohne besondere Vereinbarung wird ein Fahrer eingesetzt. Dabei werden selbstverständlich die gesetzlichen Lenk- und Ruhezeiten eingehalten. Bei längeren Fahrten kann ein zweiter Fahrer erforderlich sein.
Bei Ereignissen wie extremen Wetterlagen, Streiks oder behördlichen Anordnungen behalten wir uns Anpassungen vor. Sicherheit und gesetzliche Vorgaben haben dabei stets oberste Priorität.
Der Auftraggeber ist für das Verhalten der Fahrgäste verantwortlich. Schäden oder außergewöhnliche Verunreinigungen, die nach der Fahrt festgestellt werden, können in Rechnung gestellt werden.
Ja, ohne Ausnahme. Die Tourenplanung erfolgt unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften. Fahrtzeiten und Ablauf müssen entsprechend gestaltet werden.
Wir bieten Busvermietungen für Vereinsfahrten, Klassenfahrten, Betriebsausflüge, Flughafentransfers, Firmenevents, Hochzeiten, Mehrtagesreisen und individuelle Gruppenfahrten an.
Immer abhängig von der Busgrösse. Sperrige Gegenstände wie Ski oder Sportgeräte sind nach vorheriger Absprache möglich. Gefährliche oder explosive Gegenstände sind ausgeschlossen.
Schülerbeförderung
Ihr Kind sollte spätestens 5 Minuten vor der angegebenen Abfahrtszeit an der vereinbarten Haltestelle bereitstehen. Die Fahrzeuge können nicht warten.
In diesem Fall müssen Eltern die Beförderung selbst und auf eigene Kosten organisieren. Ein zusätzliches Fahrzeug wird nicht eingesetzt.
Schüler müssen angeschnallt sein, Anweisungen des Fahrpersonals befolgen und sich rücksichtsvoll verhalten. Essen, Trinken, laute elektronische Geräte oder das eigenmächtige Öffnen der Türen sind nicht erlaubt.
Bei Verspätung soll Ihr Kind bis zu 15 Minuten warten. Trifft das Fahrzeug nicht ein, sollte es nach Hause oder nach Unterrichtsende zurück zur Schule gehen und Schule bzw. Verkehrsunternehmen informieren.
Fehlverhalten wird der zuständigen Stelle gemeldet. In schweren oder wiederholten Fällen kann ein befristeter oder dauerhafter Ausschluss von der Schülerbeförderung erfolgen. Die Schulpflicht bleibt bestehen.
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